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Abwertung von Mandeloperationen – Notstand bei Kinder-OPs befürchtet

Dez. 22, 2022

Aktuelles von https://www.hno-aerzte-im-netz.de:


Mit großem Entsetzen nimmt der Dt. Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte den Beschluss zur Weiterentwicklung des ambulanten Operierens ab 2023 zur Kenntnis. Darin legten GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Absenkung der Vergütung für zahlreiche HNO-Eingriffe fest.


Von der Abwertung sind auch häufige Kinder-Operationen der Rachen- und Gaumenmandeln betroffen. „Diese Eingriffe sind bereits seit längerem nicht mehr wirtschaftlich erbringbar. Die Folge sind lange Wartezeiten für die kleinen Patienten.“ Der Beschluss des Bewertungsausschusses verschärfe die Lage zusätzlich, warnt Verbandspräsident Priv.-Doz. Dr. Jan Löhler. „Wir steuern auf einen Notstand bei Kinder-Operationen zu.“ Eine solche Entscheidung hätte niemals getroffen werden dürfen.

Mit Blick auf die aktuell desolate Versorgungslage für Kinder bundesweit sei es mehr als unverständlich, wie die Vertragspartner einen solchen Beschluss fassen können, so Löhler. „Wir sehen gerade am Beispiel des drohenden Kollapses der kinderärztlichen Versorgung und der Nichtverfügbarkeit von dringend benötigten Fiebermitteln, wohin die Sparpolitik der letzten Jahre geführt hat. Doch statt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, steuern wir sehenden Auges auf den nächsten Zusammenbruch eines Versorgungsbereichs zu“, kritisiert HNO-Arzt Löhler. Dass Krankenkassen und KBV den Beschluss als „Meilenstein der Ambulantisierung“ feiern, könne von den betroffenen Familien sowie den vertragsärztlichen Operateuren nur noch als blanker Zynismus verstanden werden.

Durch den Beschluss werden unter anderem die
Adenotomie mit Parazentese und Paukenröhrcheneinlage (Kategorie N1) sowie die Lasertonsillotomie (Kategorie N2), als zwei der häufigsten Operationen überhaupt, weiter abgewertet. Für eine Adenotomie-Operation zahlen die Krankenkassen künftig nur noch knapp 105 Euro. Eine Lasertonsillotomie kann ab kommendem Jahr nur noch mit etwa 170 Euro abrechnet werden. Gleichzeitig sind die Kosten für ambulante Operateure durch steigende Hygieneanforderungen, wachsende Raum-, Personal- und Materialkosten sowie die Inflation stark angestiegen. „Unter diesen Voraussetzungen können vor allem ambulante Operationen der unteren Kategorien schlicht nicht mehr erbracht werden. Dass davon vor allem Kindereingriffe betroffen sind, ist ein Skandal“, so HNO-Präsident Jan Löhler.

Während planbare Operationen bei Erwachsenen notfalls aufgeschoben werden können, habe eine Verzögerung bei Kindereingriffen oft nachhaltige Folgen, warnt Löhler. „Die kindlichen Eingriffe sind extrem notwendig für die betroffenen Kinder hinsichtlich kognitiver Störungen, Gedeihstörungen, Schlafstörungen mit Atemaussetzern und Sprachentwicklungs-verzögerungen. Auch zur Vermeidung rezidivierender Infekte, gerade in der aktuellen Jahreszeit, spielen die Operationen eine entscheidende Rolle“, so Löhler.

Schon jetzt müssen die kleinen Patienten auf eine Operation lange warten. Aktuell liege die Wartezeit in den Krankenhäusern bei sechs bis neun Monaten, in ambulanten OP-Zentren bei drei bis vier Monaten. „Gemessen an der Entwicklung eines Kindes, sind das exorbitant lange Wartezeiten und machen mehr als zehn Prozent der Lebenszeit bis zur Einschulung aus.“ Während diese Eingriffe in Krankenhäusern wegen der schlechten Bezahlung ohnehin gar nicht oder nur ungern ambulant erbracht werden, nehme ihre Zahl auch im ambulanten Bereich aufgrund der miserablen Wirtschaftlichkeit signifikant ab.

Als Sofortmaßnahme schlägt HNO-Arzt Löhler vor, den Bereich der HNO-ärztlichen Kindereingriffe aus der defizitären EBM-Systematik auszugliedern. „Da die Selbstverwaltung offenbar nicht Willens oder in der Lage ist, die Versorgung der kleinen Patienten sicherzustellen, muss die Politik hier dringend eingreifen und den Bereich der Kinder-Operationen aus dem AOP-Katalog herausnehmen und besser bewerten.“ Eine Möglichkeit sei, die Adenotomie sowie die Tonsillotomie in den kürzlich vom Gesetzgeber beschlossenen Bereich der neuen sogenannten Hybrid-DRG einzugliedern. Die Verhandlungen hierzu sollen bis 31. März 2023 zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Kassenärzten abgeschlossen sein.



Pressemitteilung des Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.

22 März, 2024
Am 4. Mai 2024 findet in Ulm die Frühjahrstagung "Morbus Menière" statt. Die Selbsthilfeorganisation KIMM e.V. und das HNO-Uniklinikum in Ulm laden hierzu die Fachöffentlichkeit sowie interessierte Patientinnen und Patienten herzlich ein. Dieses Jahr findet die Frühjahrstagung der KIMM e.V. (Kontakte und Informationen zu Morbus Menière e.V.) am Samstag, den 4. Mai in der Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie am Uniklinikum in Ulm statt. Zu dieser Tagung wird nicht nur Fachpublikum erwartet, sondern auch interessierte Patientinnen und Patienten sind herzlich eingeladen. Das Programm sowie weitere Informationen zur KIMM-Frühjahrstagung 2024 finden Sie in diesem Flyer (pdf-Dokument). Allgemeine Informationen zu Morbus Menière erhalten Sie auch auf der Homepage der KIMM unter www.kimm-ev.de Quelle: https://www.hno-aerzte-im-netz.de
21 März, 2024
Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21.3.2024 möchten HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte daran erinnern, dass bei Kindern mit einer Trisomie 21 häufig Hörbeeinträchtigungen auftreten. Diese sollten so früh wie möglich untersucht und bei Bedarf behandelt werden. Bei Kindern mit Down-Syndrom ist häufig auch das Gehör geschädigt. Wichtig ist es, mögliche Hörbeeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen, um betroffene Kinder bestmöglich behandeln und fördern zu können. Darauf weist der Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März 2024 hin. „Am besten geeignet ist hier das Neugeborenen-Hörscreening , welches in den ersten vier Tagen nach der Geburt durchgeführt werden sollte. Sollte diese Untersuchung verpasst werden, gilt es, baldmöglichst den Hörtest nachzuholen. Außerdem ist es ratsam, einmal im Jahr das Gehör überprüfen zu lassen - auch bei Erwachsenen mit Down-Syndrom", empfiehlt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte. In Deutschland leben etwa 50.000 Menschen mit Down-Syndrom. Drei Viertel der Kinder mit Down-Syndrom leiden unter einer leichten oder mittelgradigen Schwerhörigkeit, die häufig erst im Schulalter entdeckt wird. „Eine mögliche Hörschädigung muss bei der Sprachförderung aber immer mit bedacht und überprüft werden, weil das schlechtere Hören für die kindliche Entwicklung eine zusätzlich erschwerende Bedingung darstellt", warnt der BVHNO.  Bevor die Kinder sprechen lernen, ist die Gebärdensprache bzw. die Gebärden unterstützte Kommunikation (GuK) eine Möglichkeit, um miteinander zu kommunizieren. Laut Experten vom Deutschen Down-Syndrom InfoCenter ist es ein Trugschluss zu glauben, dass Kinder mit Down-Syndrom nichts verstehen, nur weil sie noch nicht selbst sprechen können. Sie haben i.d.R. ein sehr gutes Sprachverständnis, nur das Sprechen selbst fällt vielen von ihnen schwer. Für weitere Informationen: http://www.ds-infocenter.de äin-red Quelle: https://www.hno-aerzte-im-netz.de
01 März, 2024
In Deutschland leben laut Schätzungen knapp 6 Millionen Erwachsene mit einem beeinträchtigenden Hörverlust, aber nur jeder Dritte unternimmt etwas dagegen. Die Betroffenen nehmen das Risiko beruflicher Schwierigkeiten, sozialer Isolation und zum Teil schwerwiegender Folgeerkrankungen in Kauf. Angesichts der hohen finanziellen und gesundheitlichen Folgen unversorgter Schwerhörigkeit ruft u.a. die Weltgesundheitsorganisation WHO im Rahmen des Welttages des Hörens am 3. März dazu auf, eine Hörminderung rechtzeitig diagnostizieren und versorgen zu lassen. Die deutschsprachige Kampagne mit dem Motto „Das Leben gehört gehört“ ist ein Appell zur Vorsorge durch regelmäßige Hörtests – für mehr Sicherheit im Alltag, weniger Hörstress, besseren Schlaf und gegen ein erhöhtes Demenz- und Depressionsrisiko.  Für viele Menschen ist der Hörsinn der wichtigste Sinn im Leben. Eine frühere Umfrage zeigte, dass das Hören die Sicherheit im Verkehr (61%), die Sicherheit im Alltag (55%) sowie als wichtiger Bestandteil für die eigene Lebensfreude (54%) eine zentrale Rolle spielt. Bei dem Punkt eigene Lebensfreude geht es vor allem um Freizeitaktivitäten wie Kinobesuche, Konzerte oder Treffen mit Freunden. „Oft setzt eine Schwerhörigkeit schleichend ein und bleibt lange Zeit unbemerkt. Bevor man selbst eine Verschlechterung wahrnimmt, ist mitunter viel Zeit vergangen. Die Sicherheit im Straßenverkehr, die Teilhabe am sozialen Leben und die allgemeine Lebensqualität haben dann schon unnötig gelitten“, so PD Dr. Jan Löhler, Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte. Sprechen Sie daher Ihren HNO-Arzt auf einen Hörtest an - spätestens wenn Sie bereits leichte Hörbeeinträchtigungen im täglichen Leben, z.B. eine erhöhte Höranstrengung bei mehreren Leuten in einem Raum (Cocktail-Effekt), oder einen hochfrequenten Tinnitus bemerken. Ab einem Alter von 50 Jahren empfiehlt sich ein genereller Hörcheck beim HNO-Arzt. Quelle: https://www.hno-aerzte-im-netz.de : Dt. Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte, WHO, Website Welttag des Hörens , äin-red
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